Mann im Rollstuhl fährt rückwärts auf Hebebühne von Transport-Bus.

Rückerstattung Transportkosten

Sie sind wegen einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr in der Lage, selbst zu medizinischen Behandlungen oder Therapien zu fahren? Oder transportieren Sie eine Privatperson regelmässig? Erfahren Sie, wer Anspruch auf einen Therapietransport hat und welche Kosten übernommen werden.

Was ist ein Therapietransport?

Nach einem Unfall, Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit sind Fahrten mit dem eigenen Auto oft nicht möglich. Besuche zu Behandlungen wie Physiotherapie, Chemotherapie, Dialyse, Bestrahlung oder Ergotherapie können dann schwer allein bewältigt werden. Ein Therapietransport bietet wertvolle Unterstützung. 

Öffentliche oder private Transporte

Sie können den Privatwagen von Familie, Verwandten, Nachbarn oder Freunden nutzen oder einen professionellen Transportdienst in Anspruch nehmen wie zum Beispiel Fahrdienst vom Schweizerischen Roten Kreuz, Rollstuhl Tixi Taxi. Alternativ kann der Transport durch öffentliche Verkehrsmittel in der 2. Klasse erfolgen.

Welche Transportkosten werden erstattet?

Müssen Sie oft zur Therapie, dann können Sie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bei der CSS abrechnen. Auch Transportdienste von Unternehmen oder privaten Personen werden erstattet.

Fahrten mit Transportdienst oder öffentlichem Verkehr

Für die Rückerstattung benötigen wir Rechnung des Transportdienstes oder die Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Fahrten durch Privatpersonen

Wir benötigen das ausgefüllte Formular "Abrechnung Transportkosten" von der versicherten Person. Die Auszahlung der Rückerstattung erfolgt an die versicherte Person.

So erhalten Sie Ihre Rückerstattung

Im Kundenportal myCSS und in der myCSS-App können Sie die Rechnungen oder das Formular direkt scannen und hochladen. Alternativ senden Sie die Rechnungen per Post (CSS, Leistungsprüfung, Postfach 2568, 6002 Luzern) zur Rückerstattung zu.

Welche Versicherungen zahlen bei Transportkosten?

Die CSS unterstützt Sie bei den Transportkosten, wenn ein Spitalaufenthalt verkürzt oder verhindert werden kann. Die Zusatz­versicherung Ambulant-Versicherung myFlex und die Spital-Versicherung myFlex der Kategorien Economy, Balance, Premium beteiligt sich an den Kosten für einen Therapietransport.

Auch andere Versicherungen, wie zum Beispiel Heilungskosten bei Unfall oder Notfallversicherung beteiligen sich an den Kosten. In myCSS sehen Sie genau, welche Leistungen Ihnen persönlich zustehen.