Steuererklärung: Die Kos­ten der Kran­ken­kas­se richtig ab­ziehen

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Zahnarztbesuche, Operationen, Therapien: Gesundheitskosten können das Budget belasten, sind teilweise jedoch auch von den Steuern absetz­bar. So funktioniert der Steuerabzug für Kosten der Krankenkasse.

Prämien & Gesundheits­kosten von den Steuern abziehen

Alle Jahre wieder flattert die Steuererklärung ins Haus. Wohl niemand füllt die Formulare gerne aus. Umso besser, wenn man weiss, welche Kosten von den Steuern abzugsfähig sind. Rund um den Abzug von Krankheits- und Gesundheitskosten gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Steuerabzüge sind kantonal geregelt

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Abzügen Versicherungs-Prämien und Gesundheitskosten wie Arztbesuche, Operationen oder Medikamente. In der Schweiz sind diese Steuerabzüge kantonal geregelt. Das heisst: Im Kanton Zürich sind die Bestimmungen und Möglichkeiten anders als in Bern oder Lausanne.

Nicht alle Abzüge sind kantonal geregelt. So werden zum Beispiel die Maximalbeträge für die Säule 3a vom Bundesamt für Sozialversicherungen festgelegt. Für das Jahr 2024 dürfen Erwerbstätige mit Pensionskasse maximal CHF 7'056 einzahlen.

Die selbst bezahlten Gesundheits­kosten sind abzugsfähig, wenn sie höher sind als 5% des Reineinkom­mens. Dies gilt in fast allen Kantonen.

Steuerauszug als Bescheinigung

Jeweils Ende Januar wird von der Krankenversicherung der Steuerauszug verschickt. Er umfasst sämtliche Prämien und getragene Kosten des Vorjahres. Der Steuerauszug hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung und ermöglicht den Abzug von Gesundheitskosten.

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Ausgaben von den Steuern abziehen

Wenn Sie hohe Zahnarztkosten oder einen hohen Selbstbehalt haben, sollten Sie einen möglichen Abzug bei der Steuererklärung prüfen.

Kann ich die Krankenkassen­prämie von den Steuern abziehen?

Sowohl Prämien der Grund- als auch der Zusatzversicherung werden über den allgemeinen Pauschalabzug für Versiche­rungsprämien abgezogen – also auch Prämien von Lebens- und Rentenver­sicherungen. Daran denken: Kinderabzug geltend machen. Der allgemeine Abzug erhöht sich mit jedem Kind, für welches ein Kinderabzug zulässig ist.

Welche allgemeinen Gesund­heitskosten sind grundsätzlich abzugsfähig?

Folgende Leistungen beziehungsweise deren Kosten können von den Steuern abgezogen werden, sofern die Beträge im Steuerjahr in Rechnung gestellt wurden:

  • Heilbehandlung durch Ärzte und anerkannte Naturheilpraktikerinnen
  • Kosten für vom Arzt verordnete Medikamente
  • Impfungen
  • Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinken, Hörgeräte, Prothesen
  • Pflegekosten wie Spitex, Alters- und Pflegeheime
  • Kosten für Diäten, sofern ärztlich angeordnet
  • Brustverkleinerung bei gesundheitlicher Beeinträchtigung (z.B. Rücken­schmerzen)
  • Kosten für Hormonbehandlungen, künstliche Befruchtung, In-vitro-Fertilisation

Ist für Zahnarztkosten auch ein Abzug möglich?

Ja. Aufwendungen für Zahnbehandlungen, Zahnkorrektur, Dentalhygiene und Zahntechnik können Sie abziehen.

Sind Kosten der Komplementär- und Alternativmedizin steuerlich absetzbar?

Ja. Naturärztliche Behandlungen von anerkannten Naturheilpraktikern und entsprechenden Therapeuten können Sie von den Steuern abziehen.

Welche Kosten kann ich nicht von den Steuern abziehen?

Diese Gesundheits- und Versicherungskosten sind grundsätzlich nicht abziehbar in der Steuererklärung:

  • Schönheitsoperationen
  • Bleichen von Zähnen
  • Wellness und Fitness
  • Auto-, Haftpflicht-, Hausrat-, Reise- und Sachversicherungen

Steuererklärung ausfüllen

Krankheitskosten und Krankenkassen­prämien richtig abziehen. Diese Tipps helfen beim Ausfüllern der Steuererklärung.

  • Steuerauszug Krankenversicherung: Auszug bestellen für Krankenkas­senprämien und Kosten, welche über die Versicherung laufen (sofern dieser nicht automatisch kommt).
  • Arztzeugnis: Für Physio, Massagen, Logopädie und ähnliches unbedingt Arztzeugnis für die betreffende Person beilegen, sofern die Kosten nicht von der Krankenkasse bezahlt wurden.
  • Belege und Quittungen: Sämtliche Belege sammeln und einreichen – das ist zwar mühsam, kann sich jedoch lohnen.
  • Nicht vergessen: Leistungen im Bereich Zahnarzt oder Optik (Brille) sowie Auslagen für Kinder abziehen und Belege einreichen.

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