Skiunfall: Welche Ver­siche­rung zahlt die Ber­gungs­-Kosten?

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Ab auf die Piste! Das Risiko fährt jedoch immer mit und im schlimmsten Fall endet das Wintersport-Vergnügen im Spital. Das verursacht oft hohe Ber­gungs- und Heilungskosten.

Wer zahlt bei einem Ski­unfall in der Schweiz?

Skiunfälle passieren meistens in der Freizeit. Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt ist, ist automatisch auch gegen Nichtberufsunfälle – Unfälle, die in der Freizeit geschehen – versichert.

Weltweiter Schutz für Arbeit­nehmende

Und zwar weltweit, nicht nur bei Unfällen in der Schweiz. Die obligatorische Unfall­ver­sicherung beteiligt sich finanziell an den Heilungskosten und bei einem allfälligen Erwerbsausfall.

Die Heilungskosten-Unfallversicherung schliesst Lücken der gesetzlich obligatorischen Unfallversicherung.

Versicherung für Selbständige, Pensionierte und Kinder

Wer nicht berufstätig ist oder selbstständig arbeitet, kann ganz einfach bei der Kran­kenkasse eine Unfall-Zusatzver­sicherung abschliessen. Die Prämie ist gering, der Nutzen im Falle eines Skiunfalls mit Spital­aufenthalt und Heilungskosten aber gross.

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Skiunfall im Ausland

Wer Skiferien im Ausland plant, sollte auf eine entsprechende Ausland-Deckung achten. Ohne Zusatzdeckung übernimmt die Grundversicherung höchstens 90% der Kosten, die der Spitalaufenthalt in der Schweiz kosten würde. Vor allem in Hochpreis-Ländern wie den USA, Kanada oder Japan – auch dort gibt es tolle Skigebiete – sind die medizinischen Kosten sehr hoch.

Bergungs-Einsatz mit Helikopter und Suchhunden

Schnee- und Wintersport-Begeisterte wissen, was es braucht um gut ausgerüstet und sicher unterwegs zu sein. Passieren kann immer etwas – gut gibt es die Rega und andere Rettungs­organisationen, die im Notfall rasch Einsatz leisten. Je nach Unfall­situation muss der Rega-Heli ausrücken, oder es werden Suchhunde eingesetzt.

Teure Bergung – das zahlt die Grundversicherung

Bergungskosten, zum Beispiel bei einer Luftrettung mit Rega-Einsatz, kosten durchschnittlich zwischen 4'500 und 10’000 Franken oder mehr, je nach Gebiet und Einsatzdauer.

Die obligatorische Grundversicherung mit Unfalldeckung übernimmt einen Teil der Transport- und Rettungskosten in der Schweiz:

  • Transportkosten: 50% der Kosten, max. CHF 500 pro Jahr
  • Rettungskosten: 50% der Kosten, max. CHF 5'000 pro Jahr

Damit die hohen Bergungskosten, beispielsweise durch einen Einsatz der Rega, umfänglich gedeckt werden, ist eine Zusatzversicherung sinnvoll.

Noch mehr Schutz mit der Reiseversicherung

Wer zusätzlich zur Reiseversicherung eine entsprechende Option abschliessen möchte, kann sich beispielsweise für die Person-Assistance entscheiden, welche für Nottransporte wie Rega-Einsätze aufkommt. Gerade für Personen, die nur eine obligatorische Krankenversicherung ohne Zusatzversicherung haben, ist dies sinnvoll und wichtig.

Unfall auf der Skipiste

Endlich Sportferien, endlich Schnee. Ski, Snowboard, Schlitten und warme Winter­sachen eingepackt und ab in die Berge. 

Das Risiko fährt mit

Die häufigsten Ursachen für Unfälle auf der Piste sind mangelndes Aufwärmen, zu schnelles Fahren und Müdigkeit. Typische Skiverletzungen sind solche am Knie sowie Frakturen an Schulter, Rücken und Hand. Im schlimmsten Fall endet das Wintersport-Vergnügen mit einem gebrochenen Bein oder schwereren Skiunfall im Spital.

Was tun bei einem Skiunfall?

Es gibt ein paar wichtige Punkte zu beachten, falls Sie einen Skiunfall haben, daran beteiligt sind oder Zeuge werden:

  1. Ruhe bewahren: Panik oder Angst sind schlechte Ratgeber.
  2. Absichern: Die Unfallstelle z.B. mit Stöcken absperren.
  3. Verletzung, Unterkühlung: Bei Verdacht auf Knochen- oder Wirbelverletzungen sollten sich Verletzte nicht bewegen. Mit warmer Kleidung gegen Unterkühlung vorbeugen.
  4. W-Fragen: Wo und was ist geschehen, wie viele Personen, wer genau ist betroffen und wer meldet den Unfall – diese Informationen helfen, den Einsatz der Bergrettung zu organisieren.

Sind noch Drittpersonen involviert?

Wenn beim Skiunfall auch noch weitere Personen zu Schaden gekommen sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden.

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