Todesfall melden

Wir bedauern Ihren Verlust. Die Kündigung von Versicherungen möchten wir für Sie so einfach wie möglich gestalten.

Gut zu wissen: Für die Meldung benötigen wir eine Kopie vom Todesschein oder der Todesanzeige.

Häufige Fragen

Ein Todesfall kann von einem Angehörigen oder vom Sozialamt gemeldet werden.

Ja. Wir brauchen für die Beendung des Vertrages eine amtliche Bestätigung. Dies kann eine Kopie des Todesscheins oder der Todesanzeige sein.

Prämien sind bis zum Todestag zu bezahlen. Die Kran­ken­ver­sicherung wird per Todesdatum beendet. Zuviel bezahlte Prämien werden auf das angegebene Konto zurückbezahlt.

Ja. Rechnungen von Arztpraxen, Therapien oder medizinischen Leistungen müssen beglichen werden. Anschliessend können Sie wie gewohnt die Rechnungen einreichen.

Nein. Die jährlichen Steuerauszüge werden mit dem Todesfall gestoppt. Sie können einen Steuerauszug für Verstorbene bestellen. Unser Tipp: Warten Sie mit der Bestellung, bis alle offenen Rechnungen der verstorbenen Person abgerechnet sind.

Sie müssen nichts weiter erledigen. Wir ändern den Prämienzahler aller Personen automatisch auf den Folgemonat des Todesdatums. Das heisst, jedes Familienmitglied zahlt ab dann die Prämien selber. Sie können die Vertragsrollen jederzeit anpassen.